Voraussetzungen für das Service-Wohnen

Wohnen im Service-Wohnen erfordert die Fähigkeit des Mieters zu selbstbestimmtem Handeln, Eigenverantwortlichkeit und eigenständiger Tagesgestaltung.

Für den Bezug einer vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Wohnung gelten außerdem folgende Voraussetzungen:

Mindestalter
Der Mieter bzw. die Mieterin muss ein Mindestalter von 60 Jahren erfüllen. Diese Bedingung entfällt für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Bei einem Mehrpersonenhaushalt muss nur einer der Mieter das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Wohnberechtigungsschein
Des Weiteren ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Wohnberechtigungsscheine stellt das Wohnungsamt Ihrer Stadtverwaltung aus. Wir helfen Ihnen gerne bei diesen administrativen Schritten.

Diese beiden Bedingungen gelten nicht für frei finanzierte Wohnungen.